Sondergenehmigungen
Für verschiedene Arten von Ladegütern besitzen wir Dauersondergenehmigungen für Tirol, Österreich und Teile Bayerns.
Überlänge bis zu 20m
Überhöhe bis zu 4,2 m
Überbreite bis zu 3,5 m
Übergewicht bis max. 61 to.
je nach Fahrzeug.
- Allerdings darf das Ladegut nicht teilbar sein.
Darüber hinaus ist es möglich eine
Ausnahmegenehmigung zu erlangen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!